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BVerwG, 04.02.1993 - 6 PB 20.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - Übertragung des Direktionsrechts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1993 - 6 PB 20.92
Insoweit hat sich das Gericht der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAGE 51, 337), dessen Auffassung es wie folgt wiedergibt: Ebenso wie bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern habe der Betriebsrat nach § 99 BetrVG immer dann mitzubestimmen, wenn im Betrieb Personen beschäftigt werden sollen, die eingegliedert in die betriebliche Organisation und dem Weisungs recht des Arbeitgebers unterworfen zusammen mit den bereits im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern den unveränderten arbeitstechnischen Zweck des Betriebes verwirklichen sollen; darauf, in welchem Rechtsverhältnis sie zum Arbeitgeber oder zu einem Dritten stünden, komme es nicht an. - BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76
Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund - …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1993 - 6 PB 20.92
Eine solche Divergenz setzt weiterhin voraus, daß beide Entscheidungen entweder auf der Grundlage derselben Vorschrift oder auf der Grundlage wörtlich übereinstimmender und daher für eine Divergenz grundsätzlich in Betracht kommender Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts ergangen sind (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3). - BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86
Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1993 - 6 PB 20.92
Eine solche Divergenz setzt weiterhin voraus, daß beide Entscheidungen entweder auf der Grundlage derselben Vorschrift oder auf der Grundlage wörtlich übereinstimmender und daher für eine Divergenz grundsätzlich in Betracht kommender Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts ergangen sind (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3). - BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.02.1993 - 6 PB 20.92
Eine solche Divergenz setzt weiterhin voraus, daß beide Entscheidungen entweder auf der Grundlage derselben Vorschrift oder auf der Grundlage wörtlich übereinstimmender und daher für eine Divergenz grundsätzlich in Betracht kommender Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts ergangen sind (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3). - VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
Mitbestimmung des Personalrates: Einsatz eines Religionslehrers mittels …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1993 - 6 PB 20.92
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht gemäß § 91 Abs. 2 PersVG Bln i.V.m. §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Beschluß des Fachsenats für Landespersonalvertretungssachen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 8. April 1992 - HPV TL 576/86 - ab.